T. Großbölting u.a. (Hrsg.): Welche "Wirklichkeit" und wessen "Wahrheit"?

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Titel
Welche "Wirklichkeit" und wessen "Wahrheit"?. Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion


Herausgeber
Großbölting, Thomas; Kittel, Sabine
Erschienen
Göttingen 2019: Vandenhoeck & Ruprecht
Anzahl Seiten
298 S.
Preis
€ 50,00
Rezensiert für H-Soz-Kult von
Sebastian Bondzio, Historisches Seminar, Universität Osnabrück

In den vergangenen Dekaden wurden zahlreiche, ursprünglich verborgene Vorgänge durch die (Teil-)Öffnung von Geheimdienstarchiven in diversen Ländern für die historische Forschung zugänglich.1 Dies nehmen Thomas Großbölting und Sabine Kittel in dem Sammelband Welche „Wirklichkeit“ und wessen „Wahrheit“? Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion zum Anlass, nach den Möglichkeiten historischer Erkenntnis aus geheimdienstlichen Überlieferungen zu fragen.

Folgerichtig überwinden Großbölting und Kittel dafür quellenpositivistische Ansätze, entwickeln ein konstruktivistisches Bewusstsein für Archive und Archivalien und fragen vor diesem Hintergrund danach, wie ein Geheimdienst „Wissen konstruiert und damit ‚Wirklichkeit‘ produziert“ und „auf diese Weise ‚Wahrheit‘ behauptet“ (S. 11). Geheimdienstquellen werden dadurch neu perspektiviert und lassen sich aus dieser epistemischen Position heraus produktiv unter kulturhistorischen Vorzeichen auswerten.

In den drei Teilen des Sammelbandes hinterfragen die 13 interdisziplinären Beiträge den Charakter geheimdienstlicher Überlieferungen als transparente Medien und operationalisieren konsequent die theoretischen Weichenstellungen der Herausgeber an unterschiedlichen geheimdienstlichen Wissensbeständen. Der Archivsituation ist es dabei geschuldet, dass sich zehn Aufsätze unmittelbar mit den Quellen des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR (MfS) befassen, während sich drei Beiträge den Überlieferungen anderer moderner Geheimdienste (Bundesamt für Verfassungsschutz, BRD; Landesamt für Verfassungsschutz, NRW; Komitee für Staatssicherheit, Bulgarien) widmen.

Der Abschnitt „Sprache und Kommunikationsmuster“ wird eingeläutet vom Beitrag der Linguistin Bettina M. Bock. Exemplarisch nimmt sie sich Texte inoffizieller Mitarbeiter (IM) des MfS vor und analysiert diese aus sprachwissenschaftlicher Perspektive. Indem sie auf die sprachliche Form und den kommunikationsbezogenen Kontext der Texte abhebt, veranschaulicht Bock deren komplexe Entstehungszusammenhänge, die sich im Sprachgebrauch materialisieren. Sprachbezogene Muster, die sie mit ihrer linguistisch-pragmatischen Analyse herausarbeiten kann, eignen sich, so ihr Fazit, um anschließend mit Gewinn weiter historisch kontextualisiert und gedeutet zu werden.

Im zweiten Beitrag fragt die Soziologin Olga Galanova danach, welche Geheimnisse und welches Wissen in geheimdienstliche Unterlagen generiert und verwaltet werden. Dafür wendet sie unter funktionalistischer Prämisse die Methode der ethnomethodologischen Textanalyse an und zeigt auf, dass die Überlieferungen des MfS „keinesfalls als zuverlässige, ‚geheime‘ Belege für ‚deviante‘ Persönlichkeiten missverstanden“ (S. 48) werden sollten, sondern als dienstliche Dokumente mit spezifischem institutionellem Entstehungs- und Nutzungskontext zu behandeln sind. Darin gesammelte Informationen werden erst durch den institutionellen Prozess der Wissensproduktion zu „Geheimnissen“, erfahren in ihm ihre Bedeutungsaufladung und wirken letztlich allein schon durch ihre Existenz als Teil eines geheimdienstlichen Wissensspeichers verdächtig.

Anita Krätzner-Ebert stellt im dritten Beitrag die Kommunikation zwischen dem MfS und der DDR-Bevölkerung in das Zentrum ihrer Untersuchung und untersucht, „welche Mitwirkungsangebote in der DDR bestanden und wie die Bevölkerung diese nutzte“ (S. 65). Dabei zeigt sie erstens die vielfältigen potenziellen Interaktionsräume zwischen Staat und Bevölkerung auf und kann zweitens die Bedeutung unterschiedlicher Medien für die Art der Informationsweitergabe an das MfS herausstellen.

Im vierten Aufsatz schließlich diskutiert Jens Gieseke den historischen Umgang mit Geheimdienstquellen und reflektiert dafür Erfahrungen aus seinem Forschungsprojekt „Staatssicherheit und die Grünen“ aus der Perspektive der intelligence history. Um diese näher an die Historiografie internationaler Beziehungen und eine Kulturgeschichte der außenpolitischen Entscheidungen anschließen zu können, plädiert Gieseke für eine stärkere methodologische Reflexion der für sein Genre üblichen „Fallgeschichten“ (S. 103) und eine Historisierung der Geheimdienste sowie ihrer Erforschung.

Den zweiten Abschnitt überschreiben Großbölting und Kittel mit „Feindbilder und Stereotypen“ und wollen damit den der geheimdienstlichen Arbeit zugrunde liegenden Wirklichkeitskonstruktionen auf die Spur kommen. Theresa Tammer fragt in diesem Zusammenhang, ob die IM, die die Schwulenbewegung in der DDR überwacht haben, nicht auch Vermittler zwischen Staat und Schwulenbewegung waren, und möchte darüber aufzeigen, dass die Bezeichnung „Inoffizielle Mitarbeiter“ das Verhältnis zwischen MfS und IM im Kontext der Schwulenbewegung nicht hinreichend charakterisiert habe. Sie argumentiert dafür, dass Informanten die beiden Figuren, „Vermittler“ und „Verräter“, in Einklang bringen konnten. Tammer sieht eine Vereinbarkeit zwischen Engagement in der Schwulenbewegung und Zuarbeit für das MfS gegeben und betrachtet die Erklärungen ehemaliger Informanten daher nicht als „bloße nachträgliche Rechtfertigung“ oder als „Versuch der Verklärung der eigenen Tätigkeit“ (S. 122). Dabei bleibt für Leser/innen des Beitrags allerdings unklar, wie die Wirkung dieses Aktivismus über die unmittelbare Kontaktperson im MfS hinaus war. Um bewerten zu können, ob IM in der Schwulenbewegung nicht nur Verräter waren, sondern mit Recht auf ihre vermittelnde Rolle verweisen konnten, wäre aufzuzeigen, ob die Vermittlertätigkeit tatsächlich zu einer Verbesserung der Lage für die Schwulenbewegung in der DDR geführt hat.

Im zweiten Beitrag geht Christopher Kirchberg der Frage nach, wie das 1970 installierte digitale Nachrichtendienstliche Informationssystem (NADIS) die Arbeit des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), dessen Feinbildkonstruktion und interne Wirklichkeitswahrnehmung veränderte. Dabei geht er davon aus, NADIS habe zu „einer Objektivierung der Informationsverarbeitung bzw. der Feindkategorien und zu einer statischen Affirmation bestehender Wirklichkeitsvorstellungen und Reproduktion gängiger ‚Gegnerbilder‘ in den 1970er Jahren“ (S. 127) geführt. Weshalb Kirchberg diese Objektivierung erst mit der Einführung der EDV beginnen lässt, bleibt dabei nicht nachvollziehbar. Schließlich brachten bereits die im Zuge der Büroreform der 1920er- und 1930er-Jahre von der Politischen Polizei Preußens eingeführten und später umfassend von der Gestapo genutzten Karteisysteme stärkere Formalisierung, Rationalisierung und Objektivierung des geheimdienstlichen Wissens mit sich. Diese Entwicklungen vereindeutigten Informationen lange vor der Einführung digitaler Erfassungssysteme und wirkten sich damit schon früh auf Gegnerwahrnehmung und Wirklichkeitskonstruktion deutscher Geheimdienste aus.2 Es ist daher zu fragen, inwiefern die von Kirchberg identifizierten Entwicklungen nicht präziser als unterschiedliche Phasen der Gegnerüberwachung zu verstehen wären. Ein Gewinn läge in einer differenzierten Betrachtung, die Kontinuitäten und Pfadabhängigkeiten sowie die Spezifika des BfV bzw. von dessen Digitalisierung aufzeigt.

Alexander Friedman untersucht in seinem Beitrag, wie der israelische Geheimdienst Mossad vom MfS wahrgenommen wurde, und fragt, ob das vom MfS kontrollierte DDR-öffentliche Mossad-Bild die Stasi-Vorstellung des israelischen Geheimdienstes widerspiegelte. Dafür arbeitet er heraus, dass das MfS den Mossad als skrupellosen und gefährlichen Feind und vor allem als „jüdischen Geheimdienst“ wahrnahm, und offenbart damit die antizionistische und antisemitische Prägung dieses Feindbildes. Erfindungen und bizarre Verschwörungstheorien verzerrten das DDR-öffentliche Bild des Mossad weiter. So zeichnete das MfS den israelischen Geheimdienst etwa als „zionistische Gestapo“ (S. 170) und warnte die DDR-Bevölkerung davor, dass dieser versuche, das Schuldbewusstsein der Deutschen für den Holocaust zugunsten Israels zu instrumentalisieren.

Dominik Rigoll blickt auf Akteurinnen der Westdeutschen Frauenfriedensbewegung (WFFB) und möchte herausarbeiten, wie eine „politische Vereinigung wie die WFFB, die aus selbsterklärten ‚Friedensfreundinnen‘ bestand“, vom Landesamt für Verfassungsschutz Nordrhein-Westfalen (LfV) „als eine Gefahr für die ‚freiheitliche demokratische Grundordnung‘ wahrgenommen werden“ (S. 171) konnte. Dabei gelingt es Rigoll, am Beispiel der Aktivistin Klara Marie Faßbinder nachzuweisen, wie die Unkenntnis des LfV über ihre Vergangenheit dafür sorgte, dass dort „Ersatz-Wahrheiten“ entstanden, die die biografisch gewachsene Motivlage der Pazifistin massiv verzerrten.

Gerhard Sälter problematisiert in seinem Beitrag die Informationen, mit denen Geheimdienste zu tun haben, und stellt heraus, dass die Zuverlässigkeit der Informationen letztlich immer ein Stück weit ungewiss bleibt. Diese Einsicht nimmt er zum Anlass, am Fallbeispiel der DDR-Kampagne gegen den Generalinspekteur der Bundeswehr, Adolf Heusinger, die Zirkulation ungesicherten Wissens zwischen den deutsch-deutschen Geheimdiensten und derenWirkung nachzuzeichnen.

Die Beiträge des dritten Abschnitts sind unter der Überschrift „Selbstbilder und Zuschreibungen im Kontext der Vergangenheitspolitik“ zusammengefasst worden und nehmen geschichts- und vergangenheitspolitischen Debatten im Zuge der Öffnung der Geheimdienstarchive in den Blick. Ausgehend von der Feststellung, dass – anders als in der ehemaligen DDR – Geheimdienstarchive in postsozialistischen Staaten auch über 1989/1990 hinaus unter staatlicher Kontrolle blieben, geht Christopher Nehring der Nachnutzung von in sozialistischen Staaten produziertem Wissen im postsozialistischen Bulgarien nach und zeigt dabei die Ängste, Interessenlagen und politischen Strategien auf, die dort mit den geheimdienstlichen Akten verbunden waren. Das deutsche Beispiel der Archivbesetzung des MfS und dessen Öffnung galt dort als „Horrorszenario“ (S. 231) einer Machtelite, die zunächst auf gezielte Aktenvernichtung setzte und nach dem Systemwechsel die erhaltenen Wissensbestände als tages- und parteipolitische Machtressource instrumentalisierte, was eine postsozialistische Geschichtsaufarbeitung erheblich behinderte.

Markus Goldbeck möchte am „Beispiel des Umgangs mit den MfS-Unterlagen nach 1991“ überprüfen, „welche Erwartungen an die MfS-Unterlagen gerichtet und wofür sie letztlich genutzt wurden“ (S. 233). Dafür zeichnet er die Diskussionen um die Nachnutzung der Wissensbestände des MfS-Archivs nach und zeigt am Beispiel der Weitergabe von BStU-Akten im Kontext der „Barschel-Affäre“ auf, dass die Bestände des MfS inzwischen auch zu Quellen für die Aufarbeitung bundesrepublikanischer Geschichte geworden sind.

Ilko-Sascha Kowalczuk betont in seinem Beitrag „Gläserne Leitungen“ die „Normalität“ des MfS im historischen Kontinuum, weshalb dessen Quellen sich nicht der Quellenkritik entzögen und historiografisch nicht anders als andere Quellen zu behandeln seien. Davon ausgehend rückt Kowalczuk die Telefonüberwachung des MfS ins Zentrum seines Beitrags und arbeitet heraus, dass sie vor allem dazu diente, gruppeninterne Dynamiken und zwischenmenschliche Konflikte einzuschätzen und das dabei entstandene Wissen für „Zersetzungsmaßnahmen“ (S. 274) zu nutzen.

Zum Abschluss des Sammelbandes möchte die Kulturwissenschaftlerin Myriam Naumann zur Vorbereitung einer wissenschaftlichen Analyse des filigranen Verhältnisses, das sich auf dem Weg zu einer Autobiografie von „Aktenkundigen“ zwischen der Selbsterfahrung und dem Archiv des MfS bildet, das Verhältnis zwischen Forschung, Autobiografie und den MfS-Akten bestimmen, um zu einer in ihren Augen „längst überfälligen Archivethik“ (S. 280) zu kommen. Solche Autobiografien bestimmt Naumann in der Folge als Gegennarration zur Aktenführung des MfS. Mit der nachträglichen Erzählung der eigenen Erfahrung können „Aktenkundige“ die Agency entfalten, die ihnen durch das MfS versagt blieb. Dabei gibt Naumann allerdings zu bedenken, dass das so entworfene Subjekt mit dem Archiv verschränkt ist, da die Autobiografien und Selbstäußerungen zu den MfS-Akten nie unabhängig von dem Archiv sind, auf das sie reagieren. Das Archiv selbst wird damit zum diskursiven Gegenstand, mit dem unterschiedlich umgegangen worden ist.

Auch wenn man sich angesichts der Leitthemen – Wissen, Wirklichkeit und Wahrheit – einleitend eine explizite epistemische Eigenverortung der Herausgeber gewünscht hätte: Gelungen ist Großbölting und Kittel der inhaltlich so heterogene Sammelband allemal. An jeweils passenden und interessanten Fallbeispielen unterstreichen die Beiträge die methodische Vielfalt, den theoretischen Anspruch und den analytischen Charakter einer zukunftsweisenden, reflektierten Erforschung moderner Geheimdienste, demonstrieren durch die Bank ein außerordentlich elaboriertes Quellenbewusstsein und zeigen der Historiografie, die zunehmend die Bedeutung wissenshistorischer Zugänge begreift, darüber neue, innovative Möglichkeitsräume auf.

Anmerkungen:
1 Siehe auch Pascal Pawlitta, Tagungsbericht zu: Welche „Wirklichkeit“ und wessen „Wahrheit“? Das Geheimdienstarchiv als Quelle und Medium der Wissensproduktion, Münster 17.11.–18.11.2016, in: H-Soz-Kult, 08.03.2017, https://www.hsozkult.de/conferencereport/id/tagungsberichte-7045 (26.03.2020).
2 Vgl. Wolfgang Krieger, Geheimdienstgeschichte als Wissensgeschichte, in: Lisa Medrow / Daniel Münzer / Robert Radu (Hrsg.), Kampf um Wissen. Spionage, Geheimhaltung und Öffentlichkeit 1870–1940, Paderborn 2015, S. 31–50, hier S. 39; Sebastian Bondzio / Christoph Rass, Allmächtig, allwissend, allgegenwärtig. Die Osnabrücker Gestapo-Kartei als Massendatenspeicher und Weltmodell, in: Osnabrücker Mitteilungen 124 (2019), S. 223–260, hier S. 224–229; Ben Kafka, The Demon of Writing. Powers and Failures of Paperwork, New York 2012, S. 22.